Im Dezember
- Verlängerung des Teil Shutdowns bis mind. 20.12.: Gastro, Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben weiterhin zu
- Kontaktbeschränkungen: max 5 Pers aus 2 Haushalten
- Einzelhandel: Verkaufsflächen bis 800m² max. 1 Pers/ 10m², Verkaufsflächen ab 800m² max. 1 Pers/ 20m²
- Maskenpflicht: auch vor Geschäften auf Parkplätzen, draußen wo Menschen auf engem Raum sind, Schule ab der 7. Klasse (ab deutlich über 50/7-Tage-Inzidenz)
Weihnachten
- Weihnachtsferien: bundesweit ab 19. Dezember
- ab 23.12. bis 01.01.: Treffen mix max 10. Pers aus mehreren Haushalten erlaubt
Silvester
- Feuerwerk: im privaten Rahmen Verzicht empfohlen, öffentlich untersagt
- Verbot: auf belebten Plätzen und Straßen