Beim Schnäuzen einen Film gestohlen Langfinger greifen bei Verteidigung vor Gericht in Kuriositätenkiste Lindau/Westallgäu.. Wenn Ladendiebe zur Rechenschaft gezogen werden, dann wird selbst das vor Ausreden gefeite Gericht immer wieder mit neuen wunderlichen Erklärungen überrascht. Nachstehend zwei Beispiele, die dieser Tage verhandelt wurden. Im ersten Fall hatte ein 58-jähriger Lindauer im Supermarkt einen Film im Wert von 3,39 Euro aus dem Regal genommen und - wie er beteuerte - auch bezahlen wollen. Mit dem Film in der Hand sei er Richtung Kasse marschiert, als ihm sein Schnupfen einen bösen Streich in Form eines heftigen Niesanfalls gespielt habe. 'Reflexartig griff ich zu meinem Taschentuch in die Hosentasche, dummerweise mit jener Hand, in der sich der Film befand.
' Folge: Der Film kullerte in die Tasche, allein das Taschentuch kam heraus. Frustrierter Rentner Nachdem er ausgiebig geschnäuzt habe, so fuhr der Angeklagte fort, sei der Film in Vergessenheit geraten. Richter Turowski ('Sie hätten mit der freien Hand schnäuzen können') verurteilte den Verschnupften zu einer Geldstrafe von 600 Euro (20 Tagessätze à 30 Euro). Eingedenk einer Vorstrafe wegen eines anderen Eigentumsdelikts. Im zweiten Fall war ein Rentner aus dem Westallgäu angeklagt, der angeblich 'aus Frust' gestohlen hatte, weil er im Weinregal eines Supermarkts nicht seine Lieblingsmarke fand. Aus Verärgerung darüber - so der Verteidiger des Ladendiebs - habe sein Mandant eine Dose Gänsepastete und eine Fischdose im Wert von 3,52 Euro mitgehen lassen. Der kleine Mann, so fuhr der Anwalt in genereller Betrachtung des Zeitgeistes fort, orientiere sich immer mehr an dem, was in der großen Politik und den oberen Etagen passiere - mit der Folge, zusehends das Unrechtsbewusstsein zu verlieren.'Wie soll ich das meinem mittellosen Mandanten vermitteln?', rätselte der Verteidiger nach dem Urteil einer Geldstrafe von 700 Euro (70 Tagesätze à 10 Euro). Der Richter hatte zuvor an die einschlägigen Vorstrafen des Angeklagten erinnert, darunter eine Verurteilung wegen Diebstahls in 13 Fällen.