Lindau | mb | Das Amtsgericht Lindau hat einen 30-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil er zweimal mit dem Stadtbus schwarzgefahren ist. Da er 14 Vorstrafen hatte, hätte jedoch nicht viel gefehlt, und er hätte ins Gefängnis gemusst.
Der bei der Verhandlung vermutlich alkoholisierte Angeklagte ist 38 Jahre alt. 14 Einträge stehen in seinem Strafregister. Er weist somit eine "solide kriminelle Karriere" auf, wie es Amtsrichter Klaus Harter formulierte. Sozialprognose negativ.
Diesmal stand er wegen einer Lappalie vor Gericht. Zweimal mit dem Stadtbus schwarzgefahren, Schaden 3,60 Euro. Rechtlich gesehen ist das eine Leistungserschleichung in zwei Fällen. Wenn einer eine derart lange Vorstrafenliste hat, klagt die Staatsanwaltschaft auch solche Lappalien an.
Angeklagter gibt Tat zu
Der gelernte Betonbauer ist arbeitslos und hat ein ärztliches Attest, nach dem er nicht mehr als drei Stunden pro Tag arbeiten kann und wird, wie er berichtete, bald in die Rente geschickt. Zur Tat selbst gab es nicht viel zu sagen. Er räumte ein, schwarzgefahren zu sein. Warum, wisse er auch nicht mehr.

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Der Staatsanwalt forderte zwar eine viermonatige Haftstrafe ohne Bewährung, aber das wäre in Anbetracht des Schadens etwas viel gewesen und nicht zuletzt auf Kosten der Steuerzahler gegangen. Weshalb Amtsrichter Klaus Harter einen anderen Weg wählte. Er verhängte eine Haftstrafe, allerdings auf Bewährung mit Auflagen.
Erstens muss er sich einen Bewährungshelfer suchen, zweitens 300 soziale Arbeitsstunden ableisten - pro Monat mindestens 30.