Als sie den Moment beschreibt, in dem sich das Seil löst, bricht die 30-Jährige in Tränen aus. Die junge Frau sitzt im Zeugenstand des Amtsgerichts. Gegenstand der Verhandlung ist ein Unfall in einer Oberallgäuer Kletterhalle im Februar 2018. Dabei war ein 48-Jähriger aus vier Metern Höhe abgestürzt und schwer verletzt worden. Trotz mehrerer Operationen leidet der Mann bis heute unter den Folgen. Beim Klettern sichern sollte ihn die 30-Jährige. Doch nicht sie ist angeklagt. Vor Gericht steht die Kletter-Trainerin – wegen fahrlässiger Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, die Kursteilnehmer nicht ausreichend gesichert und den Klettervorgang nicht genügend überwacht zu haben. Der Unfall hätte „durch die erforderliche Sorgfalt verhindert werden können“, sagt die Staatsanwältin zum Prozessauftakt. Das Unglück mit den Verletzungsfolgen sei für die 47-Jährige vorhersehbar gewesen. Die Frau hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl von 1600 Euro eingelegt. Am Ende der Verhandlung wird die Angeklagte freigesprochen.
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