Grundsatzbeschluss: Kommunalwahl 2020: Kaufbeuren schafft wahlkampffreie Zonen

16. Januar 2019 16:12 Uhr von Alexander Vucko
Landesvater Markus Söder durfte das Tänzelfest im vergangenen Jahr auf dem Tänzelfestplatz eröffnen. An dieser Regelung soll sich auch nichts ändern.
Landesvater Markus Söder durfte das Tänzelfest im vergangenen Jahr auf dem Tänzelfestplatz eröffnen. An dieser Regelung soll sich auch nichts ändern.
Mathias Wild

Die Christsozialen meinten es damals wörtlich: Unter dem Motto „CSU setzt die Segel“ prangten im Kommunalwahlkampf 2014 zwei riesige Wahlplakate an der alten Spittelmühle, einem städtischen Gebäude. Unter anderem der Oberbürgermeister hatte dort mit dem Slogan „Bosse.Team.Wählen!“ für Furore, aber angesichts der Platzierung und Dimension der Werbung auch für einigen Ärger im Stadtrat gesorgt. Nach Auffassung der Verwaltung waren die gewaltigen Plakate rechtlich nicht zu beanstanden. Es darf aber bezweifelt werden, dass so etwas heute noch einmal möglich wäre. Zumal die Stadtverwaltung rechtzeitig vor dem nahenden Kommunalwahlkampf 2020 auf einen Grundsatzbeschluss des Stadtrates hinarbeitet, um die Nutzung städtischer Einrichtungen für politische Werbung oder Veranstaltungen ein für alle Mal zu regeln. Bislang hält es die Stadt so, dass lediglich das Gablonzer Haus und der Stadtsaal für politische Veranstaltungen zur Verfügung stellt. Sie sind nach dem Grundsatz der Parteienfreiheit und Chancengleichheit offen für Parteien und politische Gruppierungen, solange die nicht verboten sind. Schulen, Kindertagesstätten, Büchereien, Bäder, das Stadtmuseum und andere städtischen Gebäude waren dafür hingegen tabu. Das soll auch so bleiben. Der städtische Rechtsreferent Thomas Zeh berichtete in der jüngsten Verwaltungsausschusssitzung allerdings von mehreren Anfragen unter anderem im Landtagswahlkampf, ob auch andere städtische Gebäude für politische Veranstaltungen zur Verfügung stünden. „Die Mitarbeiter im Liegenschaftsamt haben dann die Diskussionen“, sagte er. Mit einem Grundsatzbeschluss könne nun Rechtsklarheit geschaffen und die Verwaltungsarbeit erleichtert werden. Sollte die bisherige Praxis nun in einen solchen Beschluss münden, könne auch der Tänzelfestplatz und Wahlwerbung an städtischen Gebäude in das Verbot mit einbezogen werden.

Über das Für und Wider im städtischen Verwaltungsausschuss lesen Sie in der Donnerstagsausgabe der Allgäuer Zeitung, Ausgabe Kaufbeuren, vom 17.01.2019. Die Allgäuer Zeitung und ihre Heimatzeitungen erhalten Sie