Heute am Internationalen Tag der Pflege bleiben im Allgäu einige Kitas wegen Warnstreiks geschlossen. Dazu hatte die Gewerkschaft ver.di aufgerufen. Doch wenn die Kitas geschlossen sind, was machen berufstätige Eltern dann mit ihren Kindern? Wer betreut sie? Können die Eltern in so einem Fall ganz einfach nicht in die Arbeit gehen?
Eltern müssen jede Möglichkeit in Betracht ziehen
Stehen berufstätige Eltern vor dem Problem, dass sie ihre Kinder nicht in die Kita bringen können, weil diese wegen einem Streik geschlossen bleibt, müssen sie erst alles versuchen, damit ihre Sprösslinge anderweitig betreut werden, wie ein Berliner Fachanwalt für Arbeitsrecht erläutert. Nur wenn es keine andere Möglichkeit gibt, kann der Arbeitnehmer daheim bleiben. In diesem Fall muss der Arbeitgeber aber sofort informiert werden. Laut dem Fachanwalt gibt es dann auch grundsätzlich einen Anspruch auf Vergütung, so steht es im Paragraph 616 des bürgerlichen Gesetzbuches.
Austausch mit dem Arbeitgeber empfohlen
Allerdings kann der Paragraph durch Ausnahmen wie einen Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder einen Arbeitsvertrag ausgesetzt werden. Deshalb empfiehlt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Eltern, sich mit dem Arbeitgeber immer eng abzustimmen. Das kann dann beispielsweise Arbeit im Home-Office bedeuten.Vergütung kann auch wegfallenZusätzlich macht es einen Unterscheid, ob der Streik kurzfristig beschlossen wurde oder ob er schon länger angekündigt wurde. Denn umso länger Eltern von einem Streik wissen, umso eher hätten sie sich um eine alternative Möglichkeit der Betreuung kümmern können. Sollte das bei schon im Voraus bekannten Streiks nicht der Fall sein, müssen Eltern damit rechnen, dass es keine Vergütung gibt.