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Jugendlicher gesteht Sex mit Zwölfjähriger

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Jugendlicher gesteht Sex mit Zwölfjähriger

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    Jugendlicher gesteht Sex mit Zwölfjähriger
    Jugendlicher gesteht Sex mit Zwölfjähriger Foto: boxler

    Kaufbeuren/Ostallgäu | bbm | Wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes musste sich ein 16-jähriger Ostallgäuer vor dem Jugendgericht verantworten. Er hatte zwischen November 2006 und dem Frühsommer diesen Jahres 14 Mal Geschlechtsverkehr mit einem Mädchen, das zu Beginn dieses Zeitraums erst zwölf Jahre alt war. Während das Mädchen in den Angeklagten verliebt war, hatte dieser für sie nach eigenen Angaben außer Freundschaft nichts empfunden. 'Sie haben die Situation ausgenutzt', hielt ihm die Richterin vor. Der 16-Jährige muss 100 soziale Arbeitsstunden leisten.

    Es sei durchaus die Möglichkeit eines Arrestes im Raum gestanden, betonte die Vorsitzende. Dass sie es letztlich noch bei Arbeitsstunden beließ, lag daran, dass der Angeklagte 'einen vernünftigen Eindruck' hinterlassen habe und auch seine Eltern entsprechend reagiert hätten. Der 16-Jährige, der durch sein Geständnis dem Opfer eine Aussage vor Gericht ersparte, hatte das Mädchen im November vergangenen Jahres kennen gelernt. In der Folgezeit hatte die beiden immer wieder Geschlechtsverkehr. Die Initiative dazu ging auch von dem Mädchen aus, das offenbar hoffte, durch die sexuellen Kontakte doch noch eine Beziehung aufbauen zu können.

    Mit Gelächter in Form von Buchstabenfolge geantwortet

    Als ihre Mutter Anfang des Jahres von den Treffen erfuhr, forderte sie den Jugendlichen per E-Mail auf, sich von ihrer Tochter fernzuhalten, ansonsten zeige sie ihn an. Wie sie sich als Zeugin vor Gericht erinnerte, habe ihr der 16-Jährige damals mit einer Buchstabenfolge geantwortet, die in der Computersprache offenbar Gelächter bedeutet.

    Auf die Frage des Vaters des Angeklagten, warum sie denn nicht den direkten Kontakt zu den Eltern gesucht habe, erklärte die Zeugin, ihre Tochter habe ihr zum damaligen Zeitpunkt nur Vornamen und E-Mail-Adresse des Jugendlichen nennen wollen. Um weitere Treffen zu verhindern, habe das Mädchen wochenlangen Hausarrest bekommen.

    Als die Mutter im Frühsommer von erneuten Kontakten erfuhr, ging sie zur Polizei. Auf die Frage der Richterin, wie es dem Mädchen denn in Bezug auf den Angeklagten gehe, sagte die Zeugin: 'Schlecht.' Sie vermute, dass ihre Tochter noch immer in den 16-Jährigen verliebt sei.

    Die Richterin machte dem Angeklagten deutlich, dass ein so junger Mensch wie das Opfer solche Erlebnisse 'emotional noch nicht verarbeiten kann'. Der Gesetzgeber stelle deshalb sexuelle Kontakte zu unter 14-Jährigen mit gutem Grund unter Strafe. Besonders 'übel' sei, dass der Angeklagte noch nicht einmal eine Beziehung mit dem Mädchen führen wollte.

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