Klare Mehrheit gegen hauptberufliches Gemeindeoberhaupt Fuchstal (hoe). Mit einer deutlichen Mehrheit von elf zu sechs Stimmen lehnten es die Fuchstaler Gemeinderäte ab, von 2002 an einen hauptberuflichen Bürgermeister zu bestellen. So wird wie in den vergangenen 30 Jahren ein 'Ehrenbeamter auf Zeit', der eine Aufwandsentschädigung erhält, auf dem Chefsessel im Fuchstaler Rathaus sitzen.
Über die finanziellen Auswirkungen beider Alternativen hatten sich die Gemeinderäte bereits im Juli informiert. Geschäftsstellenleiter Rainer Waschke bezifferte seinerzeit die Kosten für den ehrenamtlichen Bürgermeister auf etwa 76 000 Mark im Jahr, ein berufsmäßiger Gemeindechef, eingestuft in die Beamtenbesoldungsgruppe A 14, würde die Kommune hingegen jährlich mit 147 000 Mark belasten. Ob dieser finanzielle Aspekt bei der Ablehnung im Vordergrund stand, war der nur kurzen Diskussion nicht zu entnehmen. Die Gegner der Bestellung eines Hauptberuflichen meldeten sich nämlich kaum zu Wort.
Bürgermeister Franz Haibl hatte zunächst auf mögliche formale Probleme hingewiesen, da an der Spitze der Fuchstaler Verwaltung nicht der Bürgermeister, sondern der von der Gemeinschaftsversammlung gewählte und in jedem Fall ehrenamtliche VG-Vorsitzende stehe. Haibl mahnte zudem, die Entscheidung über den künftigen Status des Bürgermeisters nicht in Hinblick auf mögliche Bewerber, sondern allein zum Wohle der Gemeinde zu treffen. Mit Briefen an die Gemeinderäte hatte sich nämlich bereits ein Interessent für eine hauptamtliche Stelle ins Gespräch gebracht.
Zu Wort meldeten sich dann mit Josef Huber, Eleonore Megele und Reinhold Lerchenmüller, drei der sechs Befürworter eines berufsmäßigen Bürgermeisters. So meinte Huber, die als Gemeindeoberhaupt zu erbringende Leistung solle auch angemessen bezahlt werden. Megele verwies darauf, dass sich im Normalfall der beträchtliche Arbeitsaufwand nicht mehr nebenberuflich bewältigen lasse und Lerchenmüller sprach sich dafür aus, dass der 'Chef' ganztägig im Rathaus präsent sein sollte.
Lediglich Martin Höfler bezog in der Aussprache eine Gegenposition. Er erklärte, dass durch die Bestellung eines hauptamtlichen Bürgermeisters nicht automatisch garantiert sei, dass sich dieser auch über seine vorgeschriebene Arbeitszeit hinaus für die Gemeinde engagiert.