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Bewährungsstrafe: Augenarzt operiert trotz Schlaganfall

Prozess in Kempten

Bewährungsstrafe: Augenarzt operiert trotz Schlaganfall

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    Neun Patienten erlitten Verletzungen, weil der Augenarzt trotz eingeschränkter Feinmotorik Grauer Star- Operationen durchgeführt hatte (Symbolbild).
    Neun Patienten erlitten Verletzungen, weil der Augenarzt trotz eingeschränkter Feinmotorik Grauer Star- Operationen durchgeführt hatte (Symbolbild). Foto: Bild von Bruno Henrique auf Pixabay

    Die Berufungskammer des Landgerichts Kempten hat einen Augenarzt aus Kempten wegen fahrlässiger Körperverletzung in neun Fällen zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Arzt hatte nach einem Schlaganfall mehrere Patienten operiert, obwohl seine Feinmotorik eingeschränkt war, teilt das Landgericht Kempten mit. 

    Patienten erlitten körperliche Schäden

    Wie das Landgericht weiter mitteilt, führte der Angeklagte von 2011 bis 2015 neun Operationen durch. Die Patienten erlitten wegen der fehlenden Feinmotorik Verletzungen, in zwei Fällen sogar bleibende körperliche Schäden.  Die Strafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss der Angeklagte 50.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen leisten. 

    Feinmotorik nach Schlaganfall eingeschränkt 

    2009 hatte der Augenarzt in Kempten einen Schlaganfall erlitten. Trotz "deutlich eingeschränkter Feinmotorik" führte er bei Patienten Grauer Star-Operationen durch, ohne sie über diesen Sachverhalt aufgeklärt zu haben. 

    "Keine vorsätzliche Handlungsweise" 

    Die Berufungskammer hat bei dem Verhalten keine vorsätzliche Handlungsweise feststellen können. Das Gericht war trotzdem davon überzeugt, dass der Angeklagte aufgrund seiner körperlichen Einschränkung nicht hätte operieren dürfen, auch wenn der Angeklagte selbst der irrtümlichen Überzeugung war, "voll operationstüchtig" gewesen zu sein. Aufgrund seines Irrtums habe der Arzt seine Patienten nicht im Vorfeld der OP über die Folgen seines Schlaganfalls informiert. Das hätte er aber tun müssen, so das Landgericht.  Wegen des Irrtums konnte nur eine Verurteilung wegen fahrlässigen Handelns erfolgen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft können Revision beim Bayerischen Obersten Landesgericht einlegen. 

    Erste Instanz

    Das Amtsgericht Kempten hatte den Angeklagten in erster Instanz wegen neun Fällen der vorsätzlichen Körperverletzungzu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.Dagegen hatte der Augenarzt und die Staatsanwaltschaft Kempten Berufung eingelegt.

    Ehemaliger Allgäuer Augenarzt wegen Körperverletzung erneut vor Gericht

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