Was passieren kann, wenn einer den anderen stößt, zeigt der Fall eines 18-Jährigen, der gestern vor dem Amtsgericht Sonthofen verhandelt wurde: Der Oberallgäuer hatte bei einem Streit seinen besten Freund auf einem Gehweg von sich weggeschubst.
Der etwa ein Jahr Jüngere stolperte daraufhin und knallte mit dem Hinterkopf auf den Asphalt. Er kam mit einer Gehirnblutung ins Krankenhaus. Wegen gefährlicher Körperverletzung musste sich der Ältere nun vor Gericht verantworten. Das Verfahren gegen ihn stellte Richter Dietmar Herrmann gegen eine Zahlung von 400 Euro an die Staatskasse ein.
"Jede Hirnblutung ist potenziell lebensgefährlich", erläuterte ein Sachverständiger. Wer einen Betrunkenen schubst, müsse damit rechnen, dass er hinfällt und sich böse verletzen kann. Doch der Angeklagte, der nicht vorbestraft ist, habe seinen Freund nicht absichtlich verletzen wollen, sagte Richter Herrmann.
Mehr über das Thema erfahren Sie in der Mittwochsausgabe der Allgäuer Anzeigeblatt vom 15.07.2015. Die Allgäuer Zeitung erhalten Sie im ganzen Allgäu