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Am 10. Oktober ist Welthundetag: Das gilt bei Rechtsstreitigkeiten

Ist Hundegebell Ruhestörung?

Am 10. Oktober ist Welthundetag: Das gilt bei Rechtsstreitigkeiten

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    Laut Statista lebten 2019 in Deutschland etwa zehn Millionen Hunde. Damit schaffen es Hunde (hinter Katzen) aber "nur" auf Platz zwei der beliebtesten Haustiere Deutschlands.
    Laut Statista lebten 2019 in Deutschland etwa zehn Millionen Hunde. Damit schaffen es Hunde (hinter Katzen) aber "nur" auf Platz zwei der beliebtesten Haustiere Deutschlands. Foto: 3194556 von Pixabay

    Der Hund gilt als der beste Freund des Menschen. Laut Statista lebten 2019 in Deutschland etwa zehn Millionen Hunde. Damit schaffen es Hunde (hinter Katzen) aber "nur" auf Platz zwei der beliebtesten Haustiere Deutschlands. Zum Welthundetag klärt die Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG (ARAG) über rechtliche Fragen rund um die Vierbeiner auf. Denn trotz ihrer Beliebtheit steht auch fest: Hunde sind immer wieder Auslöser für Streitigkeiten.

    Ist Hundegebell Ruhestörung?

    Hundegebell beurteilen die Gerichte laut der ARAG unterschiedlich. Demnach kann man sich aber an folgenden Regeln orientieren: Und zwar kann Hundegebell dann schwierig werden, wenn es länger als 30 Minuten am Tag und länger als zehn Minuten am Stück andauert. Außerdem müssen Hunde im Freien während der nächtlichen Ruhezeiten und der Mittagszeit das Bellen möglichst einstellten. So urteilte etwa das Landgericht Mainz, dass ein Hundehalter sicherzustellen hat, dass die Nachbarn zwischen 22 Uhr abends und sieben Uhr morgens sowie zwischen 13 und 15 Uhr nicht durch übermäßiges Hundegebell gestört werden. Die Frage, wie Hundehalter ihren vierbeinigen Lieblingen die Uhr beibringen, ließen die Richter allerdings offen.

    Muss ich meinen Hund im Auto anschnallen?

    Eine Anschnallpflicht für Hunde besteht nicht. Allerdings gelten Tiere laut Straßenverkehrsordnung (StVO) als Ladung. Und Ladung ist grundsätzlich so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegungen nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann (§22 StVO). "Ein Hund, der nur 20 Kilogramm wiegt, wird bei einer Geschwindigkeit von 50 Stundenkilometern zu einem Geschoss mit einer Durchschlagskraft von 600 Kilogramm", so die ARAG. Daher sollten Hunde im Kofferraum in einer fest verankerten Transportbox oder mit einem festen Metallgitter zwischen Laderaum und Rücksitzbank transportiert werden. Rücksitze und Beifahrersitze sind für ungesicherte Hunde während der Fahrt tabu!  

    Teures Gassigehen – Bußgelder für Hundehaufen

    Rund eine Million Kilogramm Hundekot fallen jeden Tag in Deutschland schätzungsweise an. Gerade aufFeldern ist Hundekot ein Problem. Kühe und Kälber können von hundekotverseuchtem Gras schwer krank werden. Außerdem zersetzt sich der Kot nur langsam. Darum ist es auch nicht verwunderlich, dass es dieses Thema in immer mehr kommunale Satzungen geschafft hat.  In Sachsen müssen Hundebesitzer bis zu 1.000 Euro zahlen, wenn sie die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner liegenlassen. Der Freistaat Bayern greift weniger hart durch, dort sind es 350 Euro, in Baden-Württemberg 250 Euro. 

    Hund im Auto zurücklassen: Keine gute Idee

    Egal bei welchen Temperaturen. Seinen Hund alleine im Auto zurückzulassen ist keine gute Idee. Denn: "Allzu schnell verstößt man gegen das Tierschutzgesetz; ein Auto ist schließlich kein Hundezwinger", klärt die ARAG auf. Im Sommer kann sich das Innere eines Autos zur tödlichen Hitzefalle für Tiere entwickeln. Da stellt sich die Frage: Darf man als Passant ein Auto beschädigen, wenn ein Tier in Gefahr ist? Ja, meint die ARAG: 

    Jeder, der ein Tier vor dem drohenden Hitzetod rettet, ist rechtlich auf der sicheren Seite. Nicht nur das Strafgesetzbuch (StGB, § 34) rechtfertigt, eine Gefahr auf 'Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut' mit angemessenen Mitteln abzuwehren. Darunter fallen auch Tiere. Auch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) steht dem Tierretter mit dem Notstandsparagrafen (§ 228) zur Seite: „Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht widerrechtlich […].

    Die Polizei rät: "Wer einen Hund in offensichtlich überhitzten Fahrzeugen entdeckt, soll zunächst die Polizei informieren." Die Rettung der Tiere sollte man besser der Polizei selbst überlassen bzw. in Absprache mit der Polizei vorgehen.

    Hund in der prallen Sonne im Auto eingesperrt: Was können und dürfen Passanten unternehmen?

    Übrigens:

    Nicht nur Hitze ist für Hunde gefährlich. Auch niedrige Temperaturen im Winter können für Tiere zur Gefahr werden. In Autos eingeschlossenen Tieren droht dann der Tod durch Erfrieren.

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