Corona-Impfung in Bayern: Ab sofort können Bürger Anträge auf Einzelfallprüfung für Corona-Impfung stellen

1. März 2021 09:16 Uhr von Redaktion all-in.de
Ab Montag, dem 1. März können Bürgerinnen und Bürger Anträge auf Einzelfallprüfung für Corona-Impfung stellen. (Symbolbild)
Ab Montag, dem 1. März können Bürgerinnen und Bürger Anträge auf Einzelfallprüfung für Corona-Impfung stellen. (Symbolbild)
Wilfried Pohnke auf Pixabay

Die Bayerische Impfkommission hat ihre Arbeit aufgenommen. Um für eine schnellstmögliche und gerechte Verteilung der Impfstoffe zu sorgen, sollen laut dem bayerischen Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) individuelle Schicksale von Menschen mit seltenen Krankheiten beachtet werden. Damit schließt die Impfkommission eine Lücke in der Impfstrategie. "Bürgerinnen und Bürger mit seltenen Erkrankungen können bei der Impfkommission prüfen lassen, mit welcher Priorität – also wann – sie die Corona-Schutzimpfung bekommen können", so der Minister. 

Wie funktioniert´s ? 

Bürgerinnen und Bürger können sich ab Montag, den 1. März, auf der Webseite der Impfkommission unterwww.impfkommission.bayerninformieren und die Antragsformulare herunterladen. Die Anträge können die Betroffenen dann per Post oder elektronisch einreichen. Für diesen Antrag werden Kopien von ärztlichen Unterlagen benötigt, die den jeweiligen Härtefall dokumentieren. Ziel der Impfkommission sei es, den Antragstellenden innerhalb von zwei Wochen einen Bescheid zukommen zu lassen, mit dem sie sich an ihr Impfzentrum wenden können. 

Diese fünf Personen gehören zur Impfkommission

  1. Prof. Dr. med. Karl-Walter Jauch, emeritierter Ärztlicher Direktor des Klinikums der LMU München, Vorsitzender
  2. Prof. Dr. med. Christian Bogdan, Direktor des mikrobiologischen Instituts des Universitätsklinikums Erlangen, Mitglied der Ständigen Impfkommission (STIKO)
  3. Prof. Dr. med. Jörg Schelling – Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin (Hausarzt), Vertreter der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK)
  4. Susanne Breit-Keßler, Vorsitzende des Bayerischen Ethikrats
  5. Edda Huther, ehemalige Präsidentin des Oberlandesgerichts München sowie des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs.

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