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29.12.2012 · Immenstadt

Feuerwerk nur bedingt erlaubt

Oa Böller · Feuerwerkskörper der Klasse II sind zwar bereits im Handel erhältlich, doch gezündet werden dürfen diese erst am 31. Dezember und 1. Januar. Darauf weißt die Polizei hin.

Außerdem dürfen nur Volljährige diese Feuerwerkskörper kaufen und benutzen. Ein Abbrennen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen ist nicht erlaubt. Ferner teilt die Polizei mit, dass für das Führen von Schreckschuss- und Signalwaffen der „kleine Waffenschein“ nötig ist.

Abgefeuert werden dürfen die Waffen nur auf befriedeten Grundstücken, sofern es nicht von Unbefugten betreten werden kann, und der Hausrechtsinhaber ausdrücklich zustimmt. Wegen der großen Brandgefahr sind in Bayern sogenannte Himmelslaternen verboten.

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Autoroh
Schlagwörterfeuerwerk, polizei, gefahr
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