
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Gleitschirmpiloten wegen fahrlässiger Körperverletzung sowie eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr. Knapp zwei Monate ist es her, dass sich der Gleitschirmflieger mit seinem Schirm in den Tragseilen der Tegelbergbahn bei Schwangau (Ostallgäu) verfangen und sie damit blockiert hatte.
Der Pilot und sein Tandem-Mitflieger kamen mit leichten Verletzungen davon. 20 Menschen mussten mehr als 18 Stunden in einer festsitzenden Gondel in 100 Metern Höhe ausharren. Erst am darauffolgenden Morgen konnten die Eingeschlossenen, darunter auch Kinder, mit Hilfe von Hubschraubern befreit werden.
Der Geschäftsführer der Tegelbergbahn Franz Bucher beziffert den Schaden der Bergbahn inklusive eines Umsatzausfalls von zweieinhalb Tagen auf rund 100 000 Euro. „Da sind allerdings die Bergungskosten noch nicht dabei. Und so eine großangelegte Rettungsaktion kostet viel Geld.
“ Wer für den gesamten Schaden aufkommt, ist bislang noch unklar. Zumal der Unglückspilot nach Angaben von Bucher keine Haftpflichtversicherung besitzt. „Das ist das Problem bei der Sache.“
Der Deutsche Hängegleiterverband (DHV) geht nach vorläufigen Erkenntnissen davon aus, dass „eine Verkettung von Pilotenfehlern“ zu dem Unfall führten. Nach Auswertung von Fotos und Videos kommt der Sicherheitsexperte des DHV, Karl Slezak, zu dem Schluss: Es sei zu erkennen, dass die rechte Haupt-Bremsleine des Schirms verwickelt war und die linke und rechte Steuerleine miteinander verschlungen waren. Somit sei eine Steuerung des Schirms nicht möglich gewesen.
Als Reaktion auf das Unglück befördert die Tegelbergbahn Gleitschirm- und Drachenflieger nur, wenn diese unaufgefordert unter anderem eine gültige Fluglizenz, eine gültige Haftpflichtversicherung oder eine aktuelle Tandemgenehmigung vorzeigen. Flugschüler der zugelassenen Flugschulen müssen vor der Fahrt den entsprechenden Schüler-Ausweis vorlegen.