Über eine Internetplattform, die Sexkontakte vermittelt, hatten sich die beiden Angeklagten kennengelernt und im Dezember 2009 kurzerhand den freizügigen Fototermin vereinbart. Da es im ursprünglich geplanten Ambiente, einem Waldstück nahe dem Unterallgäuer Ottobeuren, «zu kalt» gewesen sei, hatte sich das Paar eigenen Angaben nach «spontan» für das prunkvolle Gotteshaus entschieden.
«Die Basilika war zu diesem Zeitpunkt menschenleer. Wir hatten nicht den Eindruck, jemanden zu stören», sagte der ledige Angeklagte, der insgesamt 37 Fotos der Frau in mitunter «anzüglichen Posen» schoss, wie das Gericht befand. Einige der Aufnahmen stellten die Beiden zu ihren Profilen auf das Seitensprung-Portal ins Internet.
Daraufhin erhielt die Memminger Polizei ein anonymes Schreiben eines «gläubigen Katholiken», so der Wortlaut des Briefs, der «zufällig» auf die Fotos auf der im Übrigen mitgliedschaftspflichtigen Kontaktseite gestoßen sei und sich in seiner Religiosität beleidigt sah.
«Keine Gedanken gemacht»
Die Ermittlungen der Polizei führten schließlich zur Angeklagten, die sich kooperativ zeigte und den Beamten sämtliche Aufnahmen umgehend aushändigte. «Wir haben uns bei unserem Tun keine Gedanken über die Konsequenzen gemacht. Die Bilder waren für den privaten Gebrauch gedacht», sagte die geschiedene Frau vor Gericht, fügte aber auch hinzu, dass Nacktheit in der Kirche doch grundsätzlich «nichts Fremdes» sei. Schon Michelangelo habe in seinen Fresken in der Sixtinischen Kapelle so manche Figur im Adamskostüm dargestellt.
«Michelangelo hatte aber gewiss einen anderen Ansatz», entgegnete der Staatsanwalt.
Außerdem habe der italienische Renaissance-Künstler seine Werke auch nicht «etwa fünf Millionen Mitgliedern einer Erotik-Community im Internet zur Verfügung gestellt» - soviel zum privaten Gebrauch. Ein derartiges Delikt sei jedenfalls keine Bagatelle. Dass bei dem Fototermin in der Basilika keine Zuschauer dabei waren, sei «unerheblich», erklärte auch die Richterin. «Das Gesetz schützt hier das Religionsempfinden der Bürger, deshalb geht so etwas in der Kirche nicht.» Sie verurteilte den Angeklagten, einen Metallverarbeiter, zu 30 Tagessätzen à 60 Euro und die erwerbslose Angeklagte zu ebenfalls 30 Tagessätzen à 30 Euro.