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Memmingen (Willi Dressler) | 26.01.2011 00:00 Uhr

Paar wegen Nacktfotos in der Ottobeurer Basilika zu Geldstrafen verurteilt

«Michelangelo hatte aber einen anderen Ansatz»

Weil sie Nacktfotos in der Ottobeurer Basilika angefertigt haben, sind gestern eine 46-jährige Memmingerin und ein 40-jähriger Hobby-Fotograf aus Oberbayern vor dem Amtsgericht Memmingen jeweils zu Geldstrafen wegen Störung der Religionsausübung verurteilt worden.

Vollmond Basilika Über eine Internetplattform, die Sexkontakte vermittelt, hatten sich die beiden Angeklagten kennengelernt und im Dezember 2009 kurzerhand den freizügigen Fototermin vereinbart. Da es im ursprünglich geplanten Ambiente, einem Waldstück nahe dem Unterallgäuer Ottobeuren, «zu kalt» gewesen sei, hatte sich das Paar eigenen Angaben nach «spontan» für das prunkvolle Gotteshaus entschieden.

«Die Basilika war zu diesem Zeitpunkt menschenleer. Wir hatten nicht den Eindruck, jemanden zu stören», sagte der ledige Angeklagte, der insgesamt 37 Fotos der Frau in mitunter «anzüglichen Posen» schoss, wie das Gericht befand. Einige der Aufnahmen stellten die Beiden zu ihren Profilen auf das Seitensprung-Portal ins Internet.

Daraufhin erhielt die Memminger Polizei ein anonymes Schreiben eines «gläubigen Katholiken», so der Wortlaut des Briefs, der «zufällig» auf die Fotos auf der im Übrigen mitgliedschaftspflichtigen Kontaktseite gestoßen sei und sich in seiner Religiosität beleidigt sah.

«Keine Gedanken gemacht»

Die Ermittlungen der Polizei führten schließlich zur Angeklagten, die sich kooperativ zeigte und den Beamten sämtliche Aufnahmen umgehend aushändigte. «Wir haben uns bei unserem Tun keine Gedanken über die Konsequenzen gemacht. Die Bilder waren für den privaten Gebrauch gedacht», sagte die geschiedene Frau vor Gericht, fügte aber auch hinzu, dass Nacktheit in der Kirche doch grundsätzlich «nichts Fremdes» sei. Schon Michelangelo habe in seinen Fresken in der Sixtinischen Kapelle so manche Figur im Adamskostüm dargestellt.

«Michelangelo hatte aber gewiss einen anderen Ansatz», entgegnete der Staatsanwalt.

Außerdem habe der italienische Renaissance-Künstler seine Werke auch nicht «etwa fünf Millionen Mitgliedern einer Erotik-Community im Internet zur Verfügung gestellt» - soviel zum privaten Gebrauch. Ein derartiges Delikt sei jedenfalls keine Bagatelle. Dass bei dem Fototermin in der Basilika keine Zuschauer dabei waren, sei «unerheblich», erklärte auch die Richterin. «Das Gesetz schützt hier das Religionsempfinden der Bürger, deshalb geht so etwas in der Kirche nicht.» Sie verurteilte den Angeklagten, einen Metallverarbeiter, zu 30 Tagessätzen à 60 Euro und die erwerbslose Angeklagte zu ebenfalls 30 Tagessätzen à 30 Euro.




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Meinungen zum Thema:

  Galoppel  (35), 27.01.2011 11:44

paaahhh!

Wenn sich die Staatsanwaltschaft als Kunstinterpret aufspielt, sind bürgerliche Grundrechte in Gefahr. Wer schützt eigentlich mein Religionsempfinden wenn sich die Großkopferten dieser religiösen Sekte, die Katholischen, daneben benehmen? Dieses Beispiel zeigt nur wieder das gestörte Verhältnis der Katholiken zu nackten Körpern und zur Sexualität. Möchte wissen wer diese Basilika erbaut hat und wer dafür bluten musste.
  Galoppel  (35), 27.01.2011 14:06

ähhhh...

Wo kann man sich denn diese Bilder ansehen? Sicherlich ist dem Gericht doch daran gelegen dass ein Urteil im Namen des Volkes ergangen ist. Dazu muss man die Bilder sehen können.
  Renio , 27.01.2011 15:40

Eine Bodenlose Frechheit (vom Gericht)

Wer fühlt sich denn dadurch gestört? Die, welcher der Kirche so anhängen, vergessen wohl, was die Kirche im Mittelalter mit Frauen gemacht hat, da ist kein Bild damit zu vergleichen. Stichwort Hexen.
@ Galoppel ich würde auch gerne diese Bilder sehen, schließlich wurde das urteil ja auch in meinem Namen, über meinen Kopf hinweg entschieden. Dieser Spruch, im Namen des Volkes, sollte wohl geändert werden, im Namen des KAPITALS.
Wie auch immer, diese Bilder hätten veräußert werden müssen, um damit die Buße zu bezahlen, die Urheberrechte bleiben bei den beiden und ich habe noch in keiner Hausordnung einer Kirche gelesen, dass Aktfotografie strengstens verboten ist.

Denkt alle mal nach, wie ihr auf diese Welt gekommen seid.

Aber wenn junge Ministranten von Priestern, vermutlich im Beichtstuhl, ihren sexuellen Phantasien dienen müssen, ist das alles ok.

Das hat nichts mehr mit einem Rechtsstaat zu tun, die Beiden sollten vom Volk Unterstützung bekommen.

Dankt euch für den Hinweis, worauf man in dieser Location acht geben muss. grinsen
  heimchen , 30.01.2011 22:04

Völlig krank

Diese Entscheidung ist absolut nicht nachvollziehbar - wenn keiner in der Kirche war kann sich auch keine gestört fühlen. Wenn das arme Opfer die Bilder selbst auf dem Erotikportal findet, wird er sowas ja auch nicht allzu schlimm finden können...

Religion und Staat sollen doch getrennt sein - dann kann doch kein Gericht wegen so einer Lapalie diese Religionsausübung schützen.

Ein Grund mehr die Kirche zu verachten!

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