
Dort hörten sich Vertreter des Luftamts Südbayern Argumente von Bürgern an, die gegen den geplanten Ausbau des Flughafens Memmingen sind. Im Vorfeld waren 964 Einwände gegen das Flughafenprojekt beim Luftamt eingegangen – in der Halle waren gestern etwa 60 Personen.
Das Amt wird auch unter Berücksichtigung der Einwände über die Genehmigung der Ausbaupläne entscheiden. Die Flughafenbetreiber wollen unter anderem die Startbahn verbreitern, das Terminal erweitern sowie die Flugzeiten auf 23 Uhr und in Ausnahmefällen auf 23.30 Uhr ausdehnen.
Rechtsanwalt Professor Lutz Eiding, der unter anderem die Initiative „Bürger gegen Fluglärm“ vertritt, sieht in den Ausbauplänen eine Kapazitätserweiterung des Flughafens. Dem widersprachen
Airport-Vertreter, da sie auch ohne bauliche Veränderungen mehr Flüge abwickeln könnten. Durch eine Vergrößerung des Terminals sollen die Passagiere aber komfortabler abgefertigt werden.
Hintergrund ist der Umstand, dass bei einer tatsächlichen Kapazitätserweiterung die Lärmschutzzonen um den
Airport größer ausfallen müssten und dadurch mehr Bürger ein Anrecht auf Lärmschutzmaßnahmen hätten – etwa in Form von Schallschutzfenstern, die der
Airport bezahlen müsste. Die Kehrseite der Medaille ist aber, dass in bestimmten Schutzzonen keine neuen Gebäude mehr errichtet werden dürfen, wie Luftamtschef Dr. Uwe Büchner betonte. Letztlich müsse seine Behörde auch entscheiden, ob es sich um eine Erweiterung der Kapazität handelt.
„Bessere Auslastung der Flüge“
Ferner bezweifelten Gegner der
Airport-Pläne, dass es einen Bedarf für die beantragten Flüge zwischen 22 und 23.30 Uhr gibt. Dem hielt Verkehrsexperte Dr. Markus Schubert im Namen der Flughafenbetreiber entgegen, dass man den
Allgäu Airport besser an das globale Flugverkehrsnetz anbinden möchte.
Also auch an Flughäfen, auf denen Passagiere nur kurz zwischenlanden, um in andere Flugzeuge umzusteigen. Dafür müsse man aber die An- und Abflugzeiten in Memmingerberg entsprechend ausdehnen. „Das führt zu einer besseren Auslastung der Flüge“, sagte Schubert und betonte: „Auch bei Ferienfliegern besteht eine große Nachfrage zwischen 22 und 23 Uhr.“
Auf die Frage eines Bürgers, ob der
Airport für eventuelle Wertminderungen von Häusern in der Einflugschneise aufkomme, antwortete Anwalt Professor Ulrich Hösch, dass darüber nur im Einzelfall entschieden werden könne.