Das Kind hatte den 41-Jährigen zunächst belastet, dann aber seine Aussage widerrufen. Laut Anklageschrift soll die Großmutter den Buben mit der Behauptung manipuliert haben, die Engel hätten ihr gesagt, dass er vom Stiefvater missbraucht werde. Zum Prozessauftakt erklärte die Angeklagte, sie mache keine Angaben, sie sei aber unschuldig.
Die Ermittlungen gegen den Stiefvater waren seinerzeit durch eine Anzeige seiner Partnerin ins Rollen gekommen. Die junge Frau war während eines Ferienaufenthalts ihres Sohnes bei ihren Eltern von diesen angerufen und dringend um ein Gespräch gebeten worden.
Nach ihrem Eintreffen wurde ihr eine Bandaufnahme vorgespielt, in der das Kind von den Großeltern zu angeblichen, sexuellen Übergriffen durch den Stiefvater befragt wurde und diese bestätigte. Der Mann wurde noch am selben Tag festgenommen und verbrachte bis zum Widerruf des Buben zwölf Tage in Untersuchungshaft.
Als ihn die Vorsitzende des Schöffengerichts jetzt nach seinen Hafteindrücken fragte, erklärte er, er habe jeden Tag Angst vor Übergriffen durch Mitgefangene gehabt.
Der Mann lebt seit seiner Entlassung wieder mit seiner Partnerin und dem Kind zusammen. Zu den Großeltern besteht kein Kontakt mehr.
Auch vor Gericht wurde jetzt darauf geachtet, dass der Bub nicht auf die Angeklagte traf. Sie wurde während der Aussage des Kindes von der Verhandlung ausgeschlossen, ebenso wie die Öffentlichkeit. Das Verfahren wird demnächst fortgesetzt.