Der Fall: - Ein Wohngebäude im Außenbereich von Kempten soll erweitert werden. Die Stadt lehnt das Vorhaben ab. Der Bauherr reicht eine Petition beim Bayerischen Landtag ein. Mit Erfolg. Doch die Stadt bleibt bei ihrer Haltung: Eine Erweiterung sei nicht zulässig - trotz gegenteiliger Meinung des Petitionsausschusses. Nun prüft die Regierung von Schwaben den Fall, dann kümmert sich die Oberste Baubehörde darum. Sollten die Experten die Ansicht der Stadt teilen, muss sich erneut der Petitionsausschuss mit dem Thema befassen.
Das Verfahren: «Das Votum des Petitionsausschusses ist nicht bindend. Wir können keine Behörde unmittelbar anweisen», sagt der Vorsitzende des Ausschusses, der SPD-Landtagsabgeordnete Hans Joachim Werner (Ingolstadt).
Im aktuellen Kemptener Fall sei gleichwohl ein sogenannter «Berücksichtigungsbeschluss» getroffen worden. Ein laut Werner starkes Signal, denn in nur zwei bis drei Prozent der jährlich rund 3000 eingehenden Petitionen wird eine Berücksichtigung ausgesprochen. Ein Ausdruck dafür, dass der Ausschuss das Anliegen nach Prüfung für «in vollem Umfang für berechtigt und durchführbar» ansieht. «Eigentlich wird solch ein Beschluss der Volksvertreter umgesetzt. Dass so etwas wie in diesem Fall in Kempten nicht geschieht, kommt selten vor», sagt Werner.
Nochmalige Prüfung
Nach einer Ablehnung muss sich der Petitionsausschuss wieder mit dem Fall befassen. Wenn er seinen bereits getroffenen Beschluss beibehält und auch der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz das Vorhaben für rechtlich durchführbar hält, muss sich die Vollversammlung des Bayerischen Landtags mit der Eingabe befassen.
Die Entscheidungen: Dass sich das Plenum des Landtags mit der Erweiterung eines Wohngebäudes auseinandersetzt, hält die Sprecherin des Bayerischen Landtags, Heidi Wolf, allerdings für kaum denkbar - auch wenn der Verfahrensgang dieses vorsehen würde. «Man versucht im Vorfeld, den Fall einvernehmlich zu klären», sagt Wolf. Die Oberste Baubehörde gibt als Ansprechpartner für den Landtag die Entscheidung der Ausschüsse weiter und stimmt sich mit der Stadt ab. Wenn eine Stadt jedoch auf ihrer entgegengesetzten Position beharrt, kann sie nicht angewiesen werden, anders zu handeln - auch wenn die Landtagsgremien anders entschieden haben. «Eine Stadt hat bei Baufragen Planungshoheit und trifft die Entscheidung letztlich selbst», sagt Wolf. Und so sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses «letztendlich nur ein Appell, so zu handeln, wie der Landtag es will», erklärt Wolf.
Warum Eingaben? Wenn schlussendlich eine Kommune gar nicht an die Entscheidung des Petitionsausschusses gebunden ist, ist eine Eingabe dann nicht so etwas wie ein zahnloser Tiger? «Alle Statistiken zeigen, eine Eingabe ist ein wichtiges Instrument», sagt Ausschuss-Vorsitzender Werner. «28 Prozent der Petitionen werden positiv entschieden - und in der Regel halten sich die Kommunen auch dran. » Vor Ort werde meist anerkannt, dass es letztlich «die Volksvertretung ist, die hier ganz neutral und objektiv entscheidet.» Und unter Einbeziehung vieler Informationen. So wie etwa kürzlich in Füssen, als sich Vertreter des Petitionsausschusses vor Ort ein Bild von den Schwarzbauten im Wasenmoos machten. In einer Eingabe hatten Hausbesitzer eine unbefristete Duldung der Bauten gefordert. Das Landratsamt Ostallgäu will dagegen individuelle Verträge festlegen. (dam)