Altusried | Von Barbara Hell (Von Barbara Hell) | 28.10.2009 00:00 Uhr
Gericht will Kind zu Chemotherapie zwingen
Krebs - Konflikt zwischen Eltern und Arzt wegen Behandlungsmethode: Polizei sollte Zwölfjährige abholen Rechtsanwältin erwirkt einen Aufschub
Den Eltern eines zwölfjährigen krebskranken Mädchens aus Altusried (Oberallgäu) hat das Amtsgericht Kempten am Donnerstag das Recht entzogen, das Kind nach ihren Vorstellungen ärztlich versorgen und medizinisch behandeln zu lassen. Gestern sollten die kranke Susanne und ihre Mutter Erika Rehklau zwangsweise von Mitarbeitern des Jugendamts zur Universitätsklinik Tübingen gebracht werden, zwei Polizeibeamte wurden zur Unterstützung herbeigerufen. Nach Stunden erreichte die Rechtsanwältin der Eltern, dass die Universitätsklinik Ulm zunächst den aktuellen Gesundheitszustand des Kindes ermittelt, wie sich das die Familie wünschte.
Zur Vorgeschichte: Anfang Juli traf die Diagnose Krebs für ihre Tochter das Ehepaar Erika und Fritz Rehklau wie ein Schlag. Der Zustand Susannes war lebensbedrohlich, einer Chemotherapie stimmten die Eltern zu. Elf Tage lang wurde die Zwölfjährige an der Universitätsklinik Tübingen der Behandlung unterzogen, die Nebenwirkungen waren laut Fritz Rehklau gravierend: «Susanne war völlig apathisch und nur noch Haut und Knochen», beschreibt er. Nachdem sich die Eltern weiter informiert hatten, ließen sie ihr Kind Anfang August fünf Tage lang im Medias Klinikum, einer Privatklinik für Onkologie (Tumorbehandlung) in Burghausen, auf eine dort angewandte andere Art der Chemotherapie behandeln. Sie beschränkt sich auf das befallene Organ und verspricht weniger Nebenwirkungen - eine Erfahrung, die die Familie Rehklau bestätigt.
Mit Ernährungsumstellung und Misteltherapie wollten die Eltern den Gesundungsprozess unterstützen. Mehrfach sei Susanne seither von Fachärzten in Kempten, an der Uniklinik Ulm und in Leutkirch untersucht worden, die Befunde hätten bestätigt, dass der von der Gebärmutter ausgehende Tumor deutlich geschrumpft sei.
Zur Verhandlung am Familiengericht Kempten kam es, weil der behandelnde Arzt von der Universitätsklinik Tübingen das Jugendamt einschaltete. Er vertrat die Ansicht, dass nur die in Tübingen favorisierte Art der Chemotherapie die besten Heilungschancen biete, eine Verzögerung sei nicht zu vertreten. Die Heilungschancen bei einer Weiterbehandlung mit Chemotherapie lägen bei 70 bis 80 Prozent.
Schädigung vorausgesehen
Das Familiengericht schloss sich am 22. Oktober dieser Ansicht an, weil sich andernfalls «eine erhebliche Schädigung des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt». Das Jugendamt Oberallgäu erhielt eine «Ergänzungspflegschaft» und ordnete an, dass Susanne, die mittlerweile wieder zur Schule geht und Fußball spielt, bis auf weiteres an der Uniklinik Tübingen weiterbehandelt werden soll und vereinbarte einen Termin für Untersuchungen ab 27. Oktober.
Am Dienstag spitzte sich die Situation dramatisch zu: Rechtsanwältin, Eltern, Susanne und der älteste von sechs Brüdern begrüßten in ihrem umgebauten Bauernhaus die Jugendamtsvertreter. Diese bekräftigten den Standpunkt, dass Susanne umgehend nach Tübingen gebracht werden soll. Das Kind sagte mehrfach: «Wenn ich da drin bin, komme ich nicht mehr heraus.
» Die Zwölfjährige und die Eltern bevorzugten Ulm, zu deren Ärzten sie Vertrauen hätten. Die Erziehungshelfer riefen die Polizei, die bald eintraf. Nach vielen Telefonaten der Anwältin mit Jugendamt, Amts- und Landgericht wurde der Kompromiss akzeptiert: Jugendamtshelfer, Erika und Susanne Rehklau fahren zur Untersuchung zur Uniklinik Ulm. Über die weitere Behandlung von Susanne soll später entschieden werden.
Meinungen zum Thema:
ist das heftig
Wahnsinn!
die eltern wollen nur das beste fuer ihr kind.und ich denke auch das sie wissen was sie tun.
es gibt so viele kindesmisshandlungen in deutschland,da passiert irgendwie nichts oder nur dann wenn es schon zu spät ist.
sorry jugendamt,aber das ist meine meinung!
1row
, 28.10.2009 23:14
Echt Erschreckend
Das ist kaum zu fassen - ich habe über die Klinkhomepage -> Kontakt -> Nachricht an den Klinikvorstand - um Klärung gebeten. Link: http://www.medizin.uni-tuebingen.de/Presse_Aktuell-p-126/Kontakt-p-501.html
Vielleicht mag sich noch jemand anschliessen?! Ich finde das es hierzu ein klare Aussage geben sollte, ob sich ein Arzt an einem Universitätskrankenhaus so verhalten darf.
Vom Verhalten des Jugendamtes will ich gar nicht erst anfangen - ist irgendwie unmenschlich...
unbekannt
, 29.10.2009 19:54
Misteltherapie ....
... da werd ich aber nachdenklich.... Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Richter einfach mal so den Eltern das Sorgerecht entziehen. Das wird schon seine Berechtigung haben oder zumindestens was dran sein. Und wieso ist das Jugendamt hier unmenschlich? Es gab doch einen Kompromiß.
"Dr."Hamers "Wissenschaft
Teil I.: ist Quacksalberei; nur 1 Zitat von ihm: "An AIDS erkrankt nur, wer weiss, dass er HIV positiv ist".
Der "Dr." gehört ihm längst entzogen, denn seine "Methoden" sind ohne wissen schaftl. Belegung. Nicht mal "wissenscha ftlich" fordert das Gericht (wer gesch eit lesen kann). Das Gericht fordert lediglich, empirische positive Ergebni sse von Hamer, wenn er schon keine wissenschaftlichen vorlegen kann. "Wiss enschaftlich" heisst hier: Wie bei Pharmaka u. Operationsmethoden muss die Wirksamkeit in einer grossen Studie an 400- 5000 Probanden nachgewiesen sein- oder im Einzelfall prompte Besserung – aber messbar (Krebszellenzahl-Redukt ion). Dümmlichst fragt ein Dilettant, der keine Ahnung von den strengen Anforderungen an „Wissenschaftlichkeit“ hat- „Was heisst schon Wissenschaftlich keit ?“ Implikativ sagt das Gericht sogar "Wer heilt hat recht" , d.h., auch ohne wissenschaftlichen Nachweis des „Wie“. Es würde genügen, weiter behandeln zu dürfen- wenn Besserung zu messen wäre, d.h. Krebszellenanzahl –Rückgang. Man kann mit den heutigen bildgebenden Verfahren bestens (sogar täglich !) messen, ob sich ein Krebs vermehrt, stillsteht- oder zurückbildet.
Jedoch Hamer kann auch empirisch nichts Positives vorweisen- im Gegenteil; reih enweise Tote bei einen "Krebsbehandlung en", die in telefonischer Diagnose und telefonischer Suggestion bestehen. Alle Quacksalber berufen sich u.a. auf ihre psychologische suggestive Wirkung. (Wirkung ihrer Worte u. Tabletten ohne Wirkstoff- der Glaube soll heilen!). Hamer genügt telefonische Diagnose u. Suggestion. Und, man glaubt es nicht, wir haben hier Schreiberlinge, die diesen Unsinn auch noch heiligen.
Deshalb ist es richtig, dass ein Gericht hier entschieden hat, weil ein Gericht keinerlei persönliche Interessen hat.
A.Röck
Recht des Kindes steht über Elternrecht
Teil II: Ja- steht über Elternrecht! Auch, wenn das Kind sich, wenn wunderts, auf der Eltern Seite stellt! Das Recht des Kindes: Ein Kind, wie jeder Erwachse ne, hat das Recht, dass das ganze geballte Wissen, das die Wissenschaft erkannt hat, zur Heilung angewendet wird- ohne Garantie der 100 % igen Heilung; die gibt es nicht in der Medizin.Es hat generell das Recht, wegen irrationaler Heilbehandlung, der Entscheidung der Eltern entzogen zu werden ! Das Kind (12) hat zwar bereits einen Selbsterhalt ungstrieb- kann aber mangels Wissen, nicht entscheiden, wie es der Selbster haltung am besten genügen kann. Ein Gericht hat keinerlei privates Interesse- (Erbschaft, Kosten, religiösen Irrationalismus, Wahn usw.) Somit ist es generell -u. auch in diesem Falle - richtig, dass ein Gericht entschieden hat. Und das Elternrecht,(Getrennt): Wir kennen deren wirkliche Interessen
n i c h t ! Dass Eltern lieber auf den „Dr.“ und Quacksalber am Telefon aus Norwegen mehr hören, der ständig auf der Flucht ist u. in Dtl. gleich verhaft et würde, als auf die Doktoren u. Professoren, die jahrelang in Laborator ien am Krebs forschen – kann wundern, belegt aber erst recht, dass ein Gericht eingreifen musste. Die obskure Mistel therapie, die bei Überdosierung erst recht Schäden erzeugt, die Eltern aber bevorzugen, zeigt deren Irrationalität. Das Kind war an der Universität Tübingen und Ulm; in Ulm wird es nun weiter behndelt. III.: Man muss dahinter kucken, was begrifflich u. de facto hinter "Germanische Neue Medizin" (GNM) des Dr. Hamer steckt (Siehe Forts. in Teil III) Alfred Röck
III. Germanentum des Dr.Hamer
1) Hamer ist antisemitisch; 2. Hamer schwört auf seine Verschwörungstheorien: Eine davon heisst: Der europäische Adel habe seinen Sohn erschossen (Vor ca. 20 Jahren);. 3)Hamer huldigt dem Germanen tum, was aber ist das? Statt einer Definiton ein paar Beispiele: Die Wikinger (Eroberer) von einst. a) Nicht zufällig ist die heutge sich Wiking-Jugend nennende Gruppe in Dtl., von Nazis gegeründet. b)Heldentum der Germanen; Dazu gehört, einer Krankheit zu widerstehen, auf die Zähne beissen. (was ja nicht per se schlecht ist); nur - bei Krebs nützt es nichts Das kann ein Erwachsener FÜR SICH entscheiden, aber nicht ein 12j. Kind! Krebs gibts ja bei Hamer gar nicht; Zitat: "Krebs ist nur ein Sonderprogramm des Körpers das man eben durchstehen muss"; Germanentum heisst auch: Schwache haben eben früher zu verrecken! Wie schon gesagt, ERWACHSENE können das für sich entscheiden- nicht aber ein Kind! Gez.: Alfred Röck
Wass willst Du überhaupt mit Hamer
In diesem Artikel war keine Rede von Hamer sondern von 2 streitende Ärzte. Bei mir kam der Verdacht dass der eine Arzt sein Umsatz flöten sah und deshalb das Gericht eingeschaltet hat. Ich glaube, man sollte hier sich auf den Fall konzentrieren. Das heißt für mich ganz klar. Hier soll ein Kind mit Chemo vollgepumpt werden wobei sich mehrere Ärzte streiten um die Behandlung sprich Kohle. Das ist pervers. Deshalb Hamer ist hier kein Thema sondern einen Medizin die nicht nur erfolglos ist aber sich auch noch bekämpft.
Ihre Meinung zum Thema schreiben:
Um Beiträge schreiben zu können, müssen Sie eingeloggt sein!
Erkheim Vorerst wird es keinen Lärmschutz entlang der A 96 bei Erkheim (Unterallgäu) geben: Mit deutlicher Mehrheit hat der Erkheimer Marktgemeinderat Bauvorhaben und Betrieb einer Photovoltaik-Anlage ... (23.05.2012 07:26) weiterlesen
Friedrichshafen Am Flughafen in Friedrichshafen wird es vorläufig keine weiteren planmäßigen Starts nach 22 Uhr geben. (22.05.2012 07:21) weiterlesen
Isny Fünf Schnäbel – so viel wie selten zuvor – hatte das Storchenpaar Romeo und Julia aus Isny (württembergisches Allgäu) dieses Jahr zunächst zu stopfen. (21.05.2012 07:20) weiterlesen
Biessenhofen Ungebetenen tierischen Besuch hat eine Frau in ihrer Wohnung in Biessenhofen (Landkreis Ostallgäu) bekommen. Im Hausflur hatte es sich eine etwa ein Meter lange, braune Schlange bequem gemacht. (21.05.2012 08:05) weiterlesen
Marktoberdorf Erheblich alkoholisiert ist am Samstagabend gegen 22.30 Uhr auf dem Marktoberdorfer Marktplatz ein 13 Jähriger aufgegriffen worden. (21.05.2012 08:03) weiterlesen
|
Lesen Sie die Seite 1, die erste Seite der Rundschau und des Lokalteils Ihrer Allgäuer Zeitung vom Donnerstag, 24. Mai
weiterlesen
extra Reportage
Die Renovierungsarbeiten an der Kapelle Maria Heimsuchung, die zur Pfarrei St.
weiterlesen
Das Allgäu Heute
| Kinderfilm | Janosch - Komm, wir finden einen Schatz!, Colosseum: 14:30, 17:00 Uhr Corona KinoPlex: 16:15 Uhr Cineplex: 15:00, 17:00 Uhr
|
| Jugendfilm | Hanni & Nanni 2, Cineplex: 14:45, 17:00 Uhr Neues Krone Kino: 15:30, 17:30 Uhr Colosseum: 14:30, 17:00 Uhr Corona KinoPlex: 16:15, 18:15 Uhr Alpenfilmtheater: 15:00, 16:45 Uhr
|
| Familienfilm | Fünf Freunde, Cineplex: 14:45 Uhr
|
| Science Fiction | Men in Black 3 3D, Cineplex: 14:45, 17:00, 19:30, 22:00 Uhr Parktheater: 15:00, 17:30, 20:30 Uhr Olympia: 17:30, 20:00 Uhr Colosseum: 14:15, 17:00, 19:45 Uhr Corona KinoPlex: 17:15, 20:00 Uhr Alpenfilmtheater: 15:00, 17:30, 20:00 Uhr
|
| Komödie | Best Exotic Marigold Hotel, Neues Ringtheater: 17:30, 20:00 Uhr
|
allgäu weit 126 – Mai 2012
allgäu weit 125 - März/April 2012
|