Immer wieder würden sogenannte Abfanggenehmigungen erteilt. Das sei dann der Fall, wenn der Biber mit seinem Tun Leib und Leben von Menschen gefährde. Zum Beispiel, wenn er sich in Kläranlagen oder Wasserkraftwerken einnistet, so Schweiger.
Eine Genehmigung zum Fang des Nagers gebe es auch, wenn Wege unterhöhlt werden. In diesen Fällen sei zu befürchten, dass ein Wagen einbricht und jemand schwer verletzt werden könnte.
Vor der Büchse des Jägers
Im vergangenen Jahr wurden 13 Biber im Landkreis Unterallgäu gefangen oder geschossen. In Boos, Pleß, Kettershausen, Bad Wörishofen und Frechenrieden ging es dem Biber an den Pelz. Entweder werden die Tiere gleich geschossen oder sie tappen in eine Falle und enden dann vor der Büchse des Jägers.
Schweiger vermag nicht zu sagen, wie viele Biber es im Landkreis gibt. Und obwohl einige Opfer des Straßenverkehrs werden, geht er davon aus, dass die Tiere in ihrem Bestand nicht gefährdet sind.
Bevor zum Äußersten gegriffen wird, versuchen die Behörden, die Tiere zu vergrämen. So könnten Bäume eingebunden werden, um den Bibern den Appetit zu verderben. Mal klappt das, oft aber weniger, räumt Schweiger ein.