Über 300 Tiere
«Es ist ein wiederholtes Zufügen von Schmerzen, Tiere auf diese Art zu behandeln», sagte jetzt der Richter in der Urteilsbegründung: «Jede Ermahnung, die sie erhalten, ist wohl meinend - vor allem für die Tiere, die sie halten.» Über 300 Tiere verschiedener Rassen, darunter viel Federvieh, hielt sich der Tiernarr im Herbst vergangenen Jahres in seinem «Privatzoo», als er sich zusätzlich noch die Kängurus anschaffte. Diese wollte er nach eigenen Worten gleich wieder weiterverkaufen, sodass sie nur einen Tag bei ihm sein sollten. Aber der Verkauf verzögerte sich und die Beuteltiere mussten rund zehn Tage von ihm versorgt werden.
Falsche Nahrung
Das tat er nach Auffassung des Gerichts nicht im Sinne der Tierschutz-Bestimmungen. Laut Veterinären war die Stallung «viel zu klein» und die vorgesetzte Nahrung nicht passend. Auch der Rest des «Privatzoos» kam unter die Lupe. Die festgestellten Mängel wurden vom Angeklagten behoben und waren nicht Inhalt der Anzeige, die zum Verfahren führte.
Geständig und einsichtig
Der Angeklagte zeigte sich geständig und einsichtig. Mit der Strafe blieb das Gericht im unteren Bereich des Möglichen. Zugleich gab der Richter dem Metzger mit auf den Weg: «Legen sie sich nur so viele Tiere zu, wie sie neben ihrem Beruf versorgen können. Und informieren sie sich vor deren Anschaffung über die richtige Haltung.»