
Unter ihnen war Thomas Krautheim aus Bad Grönenbach. Er vermutete, dass die vorgelegten Ausbaupläne lediglich ein erster Schritt seien, um den Airport in Memmingerberg zu einem Frachtflughafen zu machen. „Und das bedeutet Nachtflug“, unterstrich Krautheim.
Diese Argumentation verwies Luftamtsleiter Dr. Uwe Büchner allerdings sogleich ins Land der Märchen. Zwar haben die Flughafenbetreiber neben baulichen Erweiterungen auch eine Verlängerung der Flugzeiten von 22 auf 23 Uhr und bei Verspätungen bis 23.30 Uhr beantragt. Dies deutet laut Büchner aber nicht darauf hin, dass in Memmingerberg künftig Frachtmaschinen starten und landen sollen.
„Denn Frachtflug findet zwischen 1 und 5 Uhr morgens statt“, erklärte der Luftamtschef und betonte: „Wenn mit dem vorliegenden Antrag tatsächlich beabsichtigt wäre, einen Frachtflughafen zu bekommen, müsste man die Antragsteller in die Klapse einweisen.“ Auch Flughafen-Geschäftsführer Ralf Schmid beteuerte, dass niemand die Absicht habe, einen Frachtflughafen zu betreiben.
Ein anderes Thema schlug Professor Dr. Dieter Buchberger von der Initiative „Bürger gegen Fluglärm“ an. Der Memminger ÖDP-Stadtrat zweifelte ein Gutachten der Airport-Betreiber an, laut dem die Zahl der Passagiere in Memmingerberg bis 2025 auf jährlich 2,8 Millionen ansteigen könnte.
Diskussion um Gutachten
Erstellt hatte das Gutachten Verkehrsexperte Dr. Markus Schubert von der Intraplan Consult GmbH in München. Das Unternehmen hatte im Zusammenhang mit der geplanten dritten Startbahn in München auch eine Passagier-Prognose für den dortigen Großflughafen erstellt. Beim Vergleich der beiden Gutachten hat Buchberger nach eigenen Worten festgestellt, dass Passagiere unzulässigerweise sowohl dem Münchner als auch dem Memmingerberger Flughafen zugeschrieben worden seien. Somit seien die prognostizierten Passagierzahlen zu hoch.
Dem widersprach Schubert vehement und wies Buchbergers Vorwürfe zurück. Wie bereits im vergangenen Jahr berichtet, lässt das Luftamt die vom Airport vorgelegte Prognose sowieso prüfen. Denn diese ist unter anderem mit ausschlaggebend für die Größe künftiger Lärmschutzzonen rund um den Allgäu Airport.
Etwas über die Gefahren, die durch Flugzeugabgase für Menschen in der Einflugschneise bestehen, wollte eine Zuhörerin aus Ungerhausen wissen. Hier stellte Anwalt Professor Dr. Ulrich Hösch im Namen des Flughafens klar, dass die gesetzlich festgelegten Grenzwerte auf jeden Fall eingehalten würden. Allerdings könne er als Jurist nicht beurteilen, ob die Grenzwerte richtig gewählt seien.