Ziel der Satzungsänderung war, für die gestaffelte Gebührenberechnung eine größere soziale Gerechtigkeit zu schaffen. Eltern hielten dem entgegen, dies stelle faktisch eine Gebührenerhöhung dar, die vor allem Bedürftige treffe.
Außerdem könne die Änderung nur für Neuverträge angewandt werden. Zudem mache die Gemeinde mit der Kinderkrippe kein Defizit, sondern erwirtschafte einen Gewinn.
Allgemeinheit zahlt 54 Prozent
Geschäftsleiter Klaus-Jürgen Leis hielt diesen Aussagen entgegen, dass die betroffenen Eltern mit der Gemeinde einen Betreuungsvertrag geschlossen haben.
Dieser lege genau fest, welche Besuchszeit vom Kind in Anspruch genommen wird. In diesem Vertrag sei klar definiert, dass die Gebührensatzung der Kinderkrippen in der jeweils gültigen Fassung angewendet wird.
Laut Kämmerin Angela Unger erreichte die Gemeinde im Jahr 2010 bei der Kinderkrippe 46 Prozent Kostendeckung. Weil allgemein eine Kostendeckung von 50 Prozent angestrebt werde, liege Biessenhofen genau im Trend. Das höhere Defizit bei der Kinderkrippe gegenüber dem Kindergarten resultiere aus den kleineren Gruppen bei gleichen Fixkosten.
Damit trage die Allgemeinheit 54 Prozent der Kosten, hob Bürgermeister Eurisch hervor. Damit trat er der Forderung entgegen, aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit sollten auch Kinderlose mehr an den Kosten beteiligt werden.
Derzeit niemand betroffen
Sowohl der Geschäftsführer als auch die Kämmerin wiesen darauf hin, dass auf Grundlage der vorliegenden Daten kein Sorgeberechtigter wegen der Satzungsänderung mehr Gebühren zu zahlen hat. Der Gemeinderat nahm die Einlassungen des Elternbeirats zur Kenntnis, sah aber keine Veranlassung, die Satzung nochmals zu ändern.
Zum Schluss gab der Bürgermeister einen Rückblick auf das Jahr und einen kurzen Ausblick. Dabei erinnerte er unter anderem daran, dass im nächsten Jahr wieder Besuch aus der Partnergemeinde Campbon in Frankreich erwartet wird.