
Das blieb vorerst offen – liegt der Mann doch schon mehr als ein Jahrzehnt im Clinch mit der Stadt. Wie hält man Pferde richtig? Diese Frage war und ist Dreh- und Angelpunkt.
Beim x-ten Prozess dazu – diesmal vor dem Amtsgericht Kempten – bekam die Stadt Recht und der Tierhalter eine saftige Geldbuße aufgebrummt. 2000 Euro muss er zahlen, weil er seinen Pferden am Mariaberg keinen Schutz vor Wind und Wetter zur Verfügung gestellt hat.
„Sie sind völlig uneinsichtig und ignorieren Anordnungen – obwohl das, was von Ihnen verlangt wird, wahrlich kein Unding ist“, konnte Richter Glöggler das Problem des einstigen Berufsschullehrers „einfach nicht verstehen“. Denn den Witterungsschutz gibt es – und zwar in Form eines Stadels. Der Mann weigere sich aber „aus Prinzip“, diesen für seine Pferde zu öffnen.
Dieses „aus Prinzip“ zieht sich durch die gesamte Auseinandersetzung zwischen dem Kemptener und der Stadt. Denn der heute 68-Jährige war schon von Beginn an der Ansicht, die Stadt sei in Sachen Tierschutz auf dem Holzweg. Ebenso wie das Veterinäramt.
Letzteres ist seit Jahren immer wieder für Kontrollen am Mariaberg gewesen – zuletzt im Herbst. Eine abgefressene Weide, kein Schutz vor der Witterung, ungepflegte Hufe – das alles listete Veterinärin Dr. Gabriele Fuchs vor Gericht auf. Bei sämtlichen Kontrollen zwischen September und November sei der Stadel des Tierhalters nicht für die Tiere zugänglich gewesen.
Das müsse er auch nicht, argumentierte dagegen der Pferdehalter. „Es war schönstes Wetter – da mache ich den Stadel nicht auf.“ Im September etwa hätten die Pferde Schutz unter Bäumen finden können. Im Notfall hätte er aufsperren können – und das reiche aus. Veterinärin Fuchs sah das freilich anders. „Amtstierärzte haben keine Narrenfreiheit“, hielt ihr da der 68-Jährige entgegen.
Und ernte dafür einen scharfen Kommentar von Richter Glöggler: „Nur weil ein Amtstierarzt eine Einschätzung vornimmt, die Ihnen zuwiderläuft, ist das noch lange keine Willkür.“
Denn eigentlich, so Glöggler, sei die Sache „einfach“: Seit 2009 gebe es einen Bescheid der Stadt, dass der 68-Jährige seinen Tieren einen „von drei Seiten umschlossenen“ Witterungsschutz zur Verfügung stellen muss. Das Ganze hätten Gerichte überprüft. Verstoße der Mann dagegen, sei ein Bußgeld fällig. Dieses hatte die Stadt auf 2500 Euro festgesetzt – das Gericht korrigierte es nun nach unten.
Insgesamt, so meinte die städtische Rechtsamtsleiterin Nadine Briechle, war die Angelegenheit aber viel teurer für den Mann: Zusammen mit zuvor verhängten Zwangsgeldern gehe es um 4000 Euro – plus Verfahrenskosten.
Und was ist aus den Kosten für einen von der Stadt bestellten Hufschmied geworden, gegen die der Tierhalter in Augsburg klagen wollte? „Auf Empfehlung des Gerichts hat er das für erledigt erklärt“, so Briechle. Die 100 Euro für den Schmied zahle trotzdem die Stadt – wegen eines „Formulierungsfehlers“, so Briechle. Denn anstelle eines Hufschmieds hätte auch ein „Hufpfleger“ genügt.