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Kempten (bec) (bec) | 16.01.2010 00:00 Uhr

Zu junge Mädchen ins Bordell gefahren

Urteil - Geldstrafe wegen «versuchten Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung»

Eine Verurteilung wegen versuchten Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung. Das macht sich im Führungszeugnis für einen potenziellen Arbeitgeber nicht gut. Deshalb hatte der 31-jährige Arbeitslose den entsprechenden Strafbefehl nicht akzeptiert und es kam zur Verhandlung. In dieser wurde der Mann zwar schuldig gesprochen. Mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 15 Euro aber bleibt er ohne Vorstrafe.

Ganz so dramatisch, wie der Straftatbestand klingt, stellte sich die Sache nämlich nicht dar. Laut Strafbefehl hatte der 31-Jährige zwei 17 und 18 Jahre alte Mädchen angesprochen und ihnen von den Vorzügen der Prostitution vorgeschwärmt. Schließlich bot der Mann den beiden an, sie nach Augsburg in ein Bordell zu fahren. Die Mädchen stimmten zu. Allerdings ging der 31-Jährige auch davon aus, dass beide Mädchen bereits 18 Jahre alt seien: Die 17-Jährige hatte ihm eine falsche Aufenthaltsgenehmigung vorgelegt. Was dem Mann offensichtlich nicht klar war: Es ist generell verboten, Menschen unter 21 Jahren zur Prostitution zu bringen.

Der Anwalt des Mannes beteuerte, dass er ihn seit zehn Jahren kenne und dieser noch nie straffällig geworden sei. Zudem hätten die Mädchen bereits vorgehabt, Prostituierte zu werden, bevor sie den 31-Jährigen kannten. Das Augsburger Bordell hätten sie ebenfalls im Vorfeld bereits besichtigt. Der Mann «wollte also nur nett sein», indem er sie nach Augsburg mitnahm und habe sie in keinem Fall erst auf den Gedanken an Prostitution gebracht. Zudem sehe er ein, «dass er eine Dummheit mitgemacht hat».

Zum Thema Dummheit hatte auch der Richter einiges zu sagen. Er sprach von einer «Deppengeschichte» von Seiten der Mädchen. Zudem zeuge es von «Doofheit», dass die Jüngere auch noch bei der Polizei versucht habe, ihr wahres Alter zu vertuschen. «Aber», so sagte er schließlich, «nicht jede Prostituierte hat eben einen Hochschulabschluss und einen IQ von 130.

» Deshalb gebe es Frauen, die meinten, mit sexuellen Diensten das schnelle und große Geld machen zu können.

Die Verurteilung nannte der Richter für den 31-jährigen Automatentechniker einen «Schuss vor den Bug». Denn es sei nunmal nicht erlaubt, Menschen unter 21 Jahre zur Prostitution zu bringen. Der Gesetzgeber habe die Schwelle zur Straftat bewusst niedrig angesetzt - wenngleich auch das Vergehen des Mannes ganz unten anzusetzen sei.

Aus den 120 Tagessätzen à 15 Euro vom Strafbefehl, die für den 31-Jährigen eine Vorstrafe bedeutet hätten, wurden in allgemeinem Einvernehmen 90 Tagessätze à 15 Euro.



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