
Dies war aber nicht der Grund, dass Richter Sebastian Kühn und die Schöffen von einem gemeinschaftlichen Diebstahl ausgingen und nicht den höheren Strafrahmen für Bandenkriminalität anlegten. Das Gericht wertete das Diebestrio, zu dem die beiden Rumänen gehörten, nicht als Bande – unter anderem, weil die Täter zum ersten Mal zusammenarbeiteten und ihnen eine „besondere Gefährlichkeit“ fehle.
Die Dritte im Bunde, eine rumänische Frau, muss sich in einem eigenen Verfahren verantworten. Sie wurde von den beiden Angeklagten als Drahtzieherin der beiden Diebstähle am 7. September 2011 bezeichnet. Von ihr hat sich nach seiner Aussage ein 37-jähriger Lastwagenfahrer dazu anstiften lassen, mit seinem Gebrauchtwagen nach Isny und Lindenberg zu fahren. Mit dabei gewesen sei der Mitangeklagte, ein 29-jähriger Mechaniker.
Der Jüngere will die Frau in einen Drogeriemarkt in Isny begleitet haben. Während er sich eine Packung Zigaretten gekauft habe, habe die Frau Parfums und Kosmetikartikel gestohlen.
Beim zweiten Halt bei einem Lebensmittelgeschäft in Lindenberg soll die Frau mehrere Flaschen Wodka und Lebensmittel gestohlen haben, während der 29-Jährige laut Staatsanwältin versuchte, Rasierklingen im Wert von gut 100 Euro zu entwenden.
Zu diesem Vorwurf erzählte der 29-Jährige eine Geschichte, der das Gericht keinen Glauben schenkte: Die Verkäuferin habe ihn beim Begutachten der Waren geärgert, weil sie ihn ständig begleitet habe. Deshalb habe er verpackte Rasierklingen aus einem Regal genommen und anderswo hingeworfen, „damit sie was zu tun hat“. Dann habe er Milch und Brötchen an der Kasse bezahlt.
Die Verkäuferin schilderte diese Situation anders. Danach habe sie vom Büro aus deutlich beobachten können, wie der wohl unsicher gewordene Dieb die Rasierklingen aus seinem Rucksack heraus holte und ins Regal warf. Als er dann bei ihr Zigaretten und Milch bezahlte, habe sie seinen Rucksack kontrollieren wollen. Einer Flucht habe sie sich in den Weg gestellt, bis der von ihr zuvor alarmierte Ladenbesitzer und die Polizisten gekommen seien.
Das Gericht folgte der Rechtsanwältin in dem Punkt, dass es sich nicht um Bandenaktivität, sondern um „zwei stinknormale Diebstähle“ gehandelt habe. Der nicht vorbestrafte 37-Jährige bekam eine dreimonatige Bewährungsstrafe, der 29-Jährige mit einem langen Vorstrafenregister muss ein Jahr und drei Monate hinter Gitter.