Vor dem Schöffengericht wurde der bis dato unbescholtene Familienvater jetzt wegen Handels mit Betäubungsmitteln rechtskräftig zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Gleichzeitig wurde die offizielle Einziehung von 1245 Euro beschlagnahmter Gelder angeordnet, weil davon auszugehen war, dass diese aus Drogengeschäften stammten. Die Polizei hatte das Geld und 90 Gramm Haschisch bei einer Durchsuchung entdeckt.
Die Behörden waren dem Angeklagten im Zuge einer Observation seines Haschisch-Abnehmers auf die Schliche gekommen. Wie sich ein Polizeibeamter als Zeuge vor Gericht erinnerte, habe man in der Kaufbeurer Wohnung seinerzeit «regen Kundenverkehr» beobachtet und den Angeklagten zunächst für einen Käufer gehalten. Bei der anschließenden Kontrolle habe sich dieser dann als Lieferant entpuppt.
Aus der Aussage des Beamten ging hervor, dass der Angeklagte von Anfang an geständig war und viel mehr Taten zugab, als man ihm hätte nachweisen können. Außerdem habe er auch aktiv an der - erfolglosen - Suche nach seinem Lieferanten mitgewirkt. Der Angeklagte wusste von dem Mann nur den Vornamen und dass er aus Bad Wörishofen stammen soll. Der Kontakt sei stets auf telefonischen Weg mit unterdrückter Rufnummer erfolgt.
Die Staatsanwältin stellte im Plädoyer «das absolut überschießende Geständnis» des Angeklagten ebenso in Rechnung wie seine Kooperationsbereitschaft. So sah es auch das Schöffengericht.
Dessen Vorsitzender verwies im Urteil darauf, dass der Angeklagte möglicherweise mit einer Geldstrafe davon gekommen wäre, «wenn er den Mund überhaupt nicht aufgemacht hätte».