„So können Sie dem Angeklagten keine Hilfe sein“, sagte der Richter zu dem jungen Mann und forderte ihn auf, den Verteidiger-Platz zu verlassen. Dies tat der verhinderte Rechtsbeistand dann allerdings erst, nachdem man ihm deutlich gemacht hatte, dass er notfalls von Justizbeamten entfernt werden würde. Der Angeklagte, dem die schriftliche Beleidigung eines Gerichtsvollziehers und zweier Finanzbeamter vorgeworfen wurde, bat daraufhin um eine Verschiebung des Prozesses: Er sehe sich nicht in der Lage, sich selbst zu verteidigen. Als er sich dann doch zur Sache äußerte, waren seine Ausführungen so geschliffen, dass der Staatsanwalt feststellte: „Mehr hätte ein Jurist auch nicht argumentieren können.“ Der Angeklagte hatte insbesondere erklärt, die Unterschrift auf den Briefen, in denen den Behördenvertretern unter anderem „kriminelle Handlungsweisen“ unterstellt wurden, sei jeweils ohne sein Wissen in die ihm völlig unbekannten Schreiben hineinkopiert worden.
Dass ein derartiges Szenario theoretisch möglich wäre, wollten der Staatsanwalt und der Richter gar nicht ausschließen. Entscheidend war für sie im vorliegenden Fall jedoch, dass die Schreiben jede Menge persönlicher Details aus dem Leben des Angeklagten enthielten und sich über weite Strecken mit der Argumentation und der Wortwahl seines Rechtsbeistands deckten. Für den Richter waren das im Urteil „der Zufälle etwas zu viele“. Er verurteilte den Angeklagten wegen Beleidigung der Finanzbeamten zu einer Geldstrafe von 1200 Euro.
In Sachen Beleidigung des Gerichtsvollziehers blieb es beim ursprünglichen Strafbefehl in gleicher Höhe. In diesem Fall war der Einspruch des Angeklagten verspätet eingegangen und wurde deshalb verworfen.
Dass der Ostallgäuer die Entscheidungen akzeptieren wird, ist unwahrscheinlich. Er hatte schon während der Verhandlung den Gang in die nächste Instanz angekündigt.