Die 72 Jahre alte Frau wurde über Monate hinweg zum Schrecken von Hoteliers und Gastwirten im oberen Allgäu. Zwischen Oberstdorf und Oy-Mittelberg, Ofterschwang und Wertach suchte sie immer wieder Lokale auf, um ausgiebig zu speisen und ihren Durst zu stillen. Wenn die Rechnung dann serviert werden sollte, gab es eine immer wiederkehrende Erklärung: Ich habe meinen Geldbeutel verloren. Offensichtlich waren manche Wirte vom Auftreten der 72-Jährigen aber so beeindruckt, dass sie ihr mitunter noch Geld dazugaben, quasi als Darlehen vor der versprochenen Nachzahlung - damit der «Gast» wenigstens mit dem Taxi nach Hause fahren konnte. Allerdings sahen die Wirte danach nicht einen Heller wieder.
Die Zechprellereien waren nicht alles. In mehreren Fällen reservierte die Frau telefonisch Hotelquartiere, in einem Fall gleich für eine Woche und für fünf Zimmer. Die Absage erfolgte dann immer so kurzfristig, dass die Hoteliers auf ihrem Schaden sitzen blieben und nicht einmal die Stornogebühren eintreiben konnten.
29 Delikte aufgelistet
Zudem borgte sich die mittellose Frau, die den Offenbarungseid geleistet hat, Geld von Bekannten und Nachbarn, auf Nimmerwiedersehen. 29 Delikte listete die Staatsanwältin auf. Sie brauchte fast zehn Minuten, um die Anklageschrift in allen Details zu verlesen.
«Warum machen Sie so etwas?», rätselte der Richter über die Beweggründe speziell bei den Hotelzimmer-Buchungen. «Ich verstehe es selbst nicht», lautete die Antwort. Erst im August 2009 hatte sich die Rentnerin vor Richter Kögl wegen anderer Betrugsfälle verantworten müssen. Die Quittung für die wegen Betrugs vielfach vorbestrafte Rentnerin seinerzeit: vier Monate Haft. Doch noch vor Antritt ihrer Strafe, so ermittelte jetzt das Gericht, ging es wieder los mit den üblichen Spielchen. Auch deswegen war der Richter jetzt so ungehalten. «Sie haben es krachen lassen, obwohl sie kein Geld besitzen», schüttelte Kögl den Kopf über eine derartige «Unverschämtheit und Dreistigkeit». Sein Urteil ist gesplittet in die Zeit vor der letzten Verurteilung und für die Delikte in der Zeit danach. So hatte es auch die Staatsanwältin beantragt.
Angesichts der von der Frau weitgehend eingeräumten Fakten hatte der Verteidiger einen schweren Stand, die guten Seiten seiner Mandantin herauszuschälen. Sie wolle jetzt mit den Rückzahlungen beginnen versicherte der Rechtsanwalt. Und er hielt fest, dass es der Frau auch sehr leicht gemacht worden sei von gutgläubigen Wirten.