Die Rede ist vom Lechtor, das 1812 als eines der ersten städtischen Bollwerke zum Abbruch freigegeben wurde. Mit ihm startet die AZ-Serie über Füssens mittelalterliche Stadtmauer.
Heute markiert nur noch der „Wächter“ – die Eisen-Skulptur von Herbert Dlouhy – die Stelle an der Lechhalde, an der sich einst das imposante Tor erhob. Der Zugang an der Lechbrücke, platziert zwischen Klostermauer und Bürgerspital, schützte mit dem Augsburger Tor als nördlichem Gegenstück die Hauptachse der Stadt.
„Händler aus Tirol und Italien, die weiter nach Augsburg oder Flandern ritten, Saumtiere führten oder auf Wagen Weinfässer, Obst und Salz einführten, passierten diesen Zugang“, erläutert Ruth Michelbach vom Stadtarchiv, die der Geschichte der Stadtbefestigung für die Sonderausstellung im Museum der Stadt (bis 18. März) nachgespürt hat.
Aber auch aus der näheren Umgebung, aus dem „Ehrnberger Gericht“ und aus Schwangau, kamen Händler mit Holz und Schindeln, Heu, Stroh und Kohl. „Im Winter waren die Straßen besser befahrbar als im Sommer, wo sie aufgeweicht und voller Löcher waren“, verweist Michelbach auf alte Quellen.
Der eckige Torturm, der in einem Stich von 1705 rund dargestellt ist, war nicht schmucklos: „Auf einem Plan von 1763 ist zu sehen, dass er das Wappen des Bischofs von Augsburg als Landesherrn trug“, so die Leiterin des Stadtarchivs. Am anschaulichsten wird das Tor wohl von Baumeister Johann Jakob Herkomer in seinem „Idealplan“ des Klosters St. Mang von 1717 dargestellt. „Man sieht deutlich den markanten gotischen Treppengiebel.“
Dass das Tor nicht näher an der Lechbrücke errichtet wurde, lag wohl am Hochwasser, das bis zur Trockenlegung der Sebastians-Vorstadt und der Einbeziehung in die Ummauerung diesen Bereich immer wieder überspülte und Schäden anrichtete. „Durch die flankierenden Stadt- und Klostermauern war das Tor gut zu verteidigen“, so Michelbach.
Wer 1812 den Abbruch übernahm, ist heute ebenso rätselhaft wie die Erbauung fünf Jahrhunderte zuvor. „Vermutlich war es ein Handwerker, der als Lohn die Steine verwenden durfte. Rechnungen sind jedenfalls keine überliefert.“