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Buchloe (manu) | 16.02.2012 00:00 Uhr

Wertachtal: Ein Mann zerstört mit einem Minibagger die Hecke seines Nachbarn

Streit um Sträucher eskaliert

Was sich da in einem Ort im Wertachtal abgespielt hat, ist der typische Nachbarschaftsstreit: Der eine findet, die Äste und Sträucher ragen zu weit in sein Grundstück. Er fordert den Nachbarn dazu auf, diese zu entfernen – erst mündlich, dann schriftlich. Schließlich erledigt er die Sache selbst.
Gerichtshammer Mit einem Minibagger zerstört er die Hecke auf rund 20 Metern. Der Schaden beträgt rund 8000 Euro, hat der Gartenfreund errechnet. Und weil die beiden Männer sich nicht einigen können, landet der Fall vor dem Memminger Amtsgericht.

Baumstamm gespalten

Der Strafbefehl wegen Sachbeschädigung ging dem Angeklagten an Heiligabend zu. Das will der 64-Jährige nicht so stehen lassen. An der Grundstücksgrenze wollte er eine Mauer errichten. „Da sind überall die Wurzeln durchgekommen, die musste ich abtrennen“, sagt er. Und von einem Strauch habe ein Ast in sein Grundstück geragt – „den habe ich mit dem Bagger weggeschoben, dann ist er abgebrochen“. Und dann ist da noch die Blutbuche.

Da habe er den Bagger geschwenkt und so den Stamm gespalten. Dass er die Pflanzen aber absichtlich zerstört hat, das bestreitet er. „Sie haben das zumindest billigend in Kauf genommen“, sagt Richter Stefan Nielsen. Der Angeklagte verteidigt sich: Schließlich habe er seinen Nachbarn mehrmals dazu aufgefordert, seine Sträucher zu schneiden.

„Trotzdem dürfen Sie es nicht einfach selber machen“, meint Staatsanwältin Susanne Fritsche. „Das müssen Sie schon zivilrechtlich durchsetzen.“ Und zwar fachgerecht und nicht mit einem Bagger, meint der Richter. „Ich hätte vielleicht eine Säge nehmen sollen“, räumt der Angeklagte ein.

Der 53-jährige Heckenbesitzer sieht das ganz anders: Er wohnt schon seit 1985 in dem Haus, und bis vor Kurzem war das Grundstück neben ihm eine Weide. Dann fing der Nachbar an, dort ein Haus zu bauen und forderte ihn auf, seine Hecke – „Thuja, Fichten, Sträucher, alles naturgewachsen“ – zu stutzen. Das habe er schließlich auch getan: auf zwei Meter. „Das war für mich in Ordnung“, meint der Hobbygärtner.

Als er dann eines Tages nach Hause kam, habe er die Verwüstung gesehen. Ihm seien die Tränen gekommen: „Das kann man nicht aus Versehen machen. Das war pure Absicht.“

„Man muss sich einigen“

Richter Nielsen wünscht sich einen Vergleich der beiden Männer. „Unter Nachbarn muss man sich halt einigen“, meint er. Das ist aber gar nicht so einfach. Bei der neuen Hecke feilschen die Kontrahenten um jeden Zentimeter in Höhe und Breite. Letztendlich kann das Gericht aber doch den Vergleich protokollieren: Der Baggerfahrer muss „grenznah, aber auf seinem Grundstück“ auf rund zehn Metern eine neue, blickdichte Hecke errichten.

Damit es nicht wieder zum Streit kommt, regelt der Richter alles ganz genau: Die neue Hecke soll aus zwei Meter hohen Thujabäumen bestehen, künftig mindestens 3,50 Meter hoch sein und bis zum 15. Mai zwischen dem Wurzelstock der Forsythie und der Blutbuche gepflanzt werden. Außerdem muss der Baggerfahrer seinem Nachbarn 120 Euro zahlen, damit der sich acht neue Johannisbeersträucher kaufen kann.

Das Verfahren ist damit eingestellt, die Kosten trägt die Staatskasse. Ob damit auch der Streit der Nachbarn beendet ist, bleibt fraglich. Nach dem Angriff kämpfen nämlich noch mehr Pflanzen ums Überleben. Wenn sie das aber nicht überstehen, müssten sie fachgerecht gefällt und die Wurzeln entfernt werden, stellt der Richter fest. Dann könnte der Streit noch einmal von vorne losgehen.

 



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